Impressum
In Österreich ist die Impressumspflicht für Internetanbieter in §5 Abs. 1 des eE-Commerce-Gesetz (ECG) geregelt. Wir stellen hiermit auf dieser Seite das erforderliche Mindestmaß an Informationen zur Verfügung.
Medieninhaber: Verein Naturvermittlung
Sitzadresse: Wienerstraße 64, 3100 St. Pölten
Zustelladresse: Am Sonnenhang 10, 2620 Oberdanegg
E-Mail: office (at) verein-naturvermittlung.at
ZVR: 240570827
Obfrau: Petra Paszkiewicz
Obfrau-Stellvertreterin: Eunike Grahofer
Schriftführerin: Petra Regner-Haindl
Schriftführerin-Stellvertreter: Michael Pfeifer
Kassierin: Helga Kral
Kassierin-Stellvertreterin: Veronika Stegner
Vereinszweck
§ 2 der Vereinsstatuten lautet:
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:
- Förderung des Naturverständnisses und der Beziehung zur Natur in all ihren Erscheinungsformen auf Basis gesicherten Wissens,
- die Förderung der Naturvermittlung,
- die Vermittlung von Wissen über Natur, Landschaft und Nachhaltigkeit, sowie die Sammlung von Gebrauchs- und Erfahungswissen über Wildpflanzen und kultivierte Pflanzen, über Tiere, Gesteine und andere natürliche Vorkommnisse,
- die nationale und internationale Vernetzung von NaturvermittlerInnen,
- die Entwicklung und Formulierung von Ausbildungs- und/oder Wissenstandards,
- die Entwicklung und Formulierung von Verhaltensgrundsätzen für NaturvermittlerInnen,
- die Interessensvertretung von bzw. für NaturvermittlerInnen.
Verantwortlich für den Inhalt:
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassungen und Erkenntnisse der genannten Personen wieder.
Vereinsregister
Allgemeine Daten
Zuständigkeit: Landespolizeidirektion Niederösterreich - Referat SVA 3
ZVR-Zahl: 240570827
Vereinsdaten
Name: Verein Naturvermittlung
Sitz: St. Pölten (St. Pölten)
c/o: Petra Paszkiewicz
Zustellanschrift: 2620 Ober-Danegg, Am Sonnenhang 10
Land: Österreich
Entstehungsdatum: 01.03.2013
statutenmäßige Vertretungsregelung: Gemäß § 13 (2) der Statuten vertritt der/die Vorsitzende den Verein nach außen. Er/ sie ist einzelvertretungsbefugt. (4) Die Geschäfte und Vertretungsaufgaben können innerhalb des Vorstands aufgeteilt werden. Der Vorstand kann einzelnen seiner Mitglieder durch Beschluss die Besorgung von Teilbereichen übertragen. In diesen Teilbereichen führt dann das jeweils zuständige Vorstandsmitglied selbständig die laufenden Geschäfte des Vereins und ist zur Vertretung nach außen befugt sowie alleine zeichnungsberechtigt. (7) Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des/der Vorsitzenden, seine/ihre Stellvertreter/in.
Organschaftliche Vertreter
Obfrau
Vertretungsbefugnis: 19.01.2018 - 18.01.2022 (Funktionsperiode)
Familienname: PASZKIEWICZ
Vorname: Petra
Obfrau-Stellvertreterin
Vertretungsbefugnis: 19.01.2018 - 18.01.2022 (Funktionsperiode)
Familienname: GRAHOFER
Vorname: Eunike
Schriftführerin
Vertretungsbefugnis: 19.01.2018 - 18.01.2022 (Funktionsperiode)
Familienname: BAUMGARTNER
Vorname: Marianne
Schriftführerin Stellvertreter
Vertretungsbefugnis: 19.01.2018 - 18.01.2022 (Funktionsperiode)
Familienname: PFEIFER
Vorname: Michael
Kassierin
Vertretungsbefugnis: 19.01.2018 - 18.01.2022 (Funktionsperiode)
Familienname: KRAL
Vorname: Helga
Kassierin-Stellvertreterin
Vertretungsbefugnis: 19.01.2018 - 18.01.2022 (Funktionsperiode)
Familienname: STEGNER
Vorname: Veronika
Hinweise
Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind. Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten. Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten. Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG).
Aussteller: Bundesministerium f.Inneres Abteilung IV/2
Tagesdatum / Uhrzeit: Freitag 25.Januar 2019 \ 08:11:07
Zusätzliche Informationspflicht
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